... Verletzungen kosten auch Geld
Schmerzensgeld dient dem Ausgleich erlittener Verletzungen und Leiden. Nach einer Verletzung müssen Sie aber nicht nur mit den körperlichen Beeinträchtigungen zurecht kommen. Auch Ihr Geldbeutel kann deutlich strapaziert werden.
Gutachterkosten
Sind Ihre Verletzungen ernsthafter, werden Sie vielleicht zu deren Feststellung Arztgutachten einholen müssen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, die dafür entstehenden Kosten zu zahlen. Hier gilt allerdings das, was wir schon bei dem Gutachten für den Fahrzeugschaden gesagt hatten: Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird Ihnen bei einer anteiligen Haftung nur den Teil der Kosten entsprechend der Quote auszahlen.
Heilungskosten
Für Ihre Behandlung können erhebliche Beträge anfallen:
Behandlungskosten für
- Arzt
- Krankenhaus
- Arzneimittel
- Kuraufenthalte
- Prothesen
- kosmetische Operationen (für z.B. Narbenkorrekturen)
Tipp
Sogar Fahrt-, Verpflegungsmehr-, Übernachtungs- und Verdienstausfallkosten naher Angehöriger für Krankenhausbesuche sind erstattungsfähig, wenn die Besuche medizinisch notwendig sind und es unvermeidbar ist, die Besuche durchzuführen. Nicht ausreichend ist es, dass es für den Verletzten netter ist, wenn Angehörige den ganzen Tag an Bett sitzen. Die dafür entstehenden Kosten wird Ihnen keine Versicherung ersetzen. Bei kleinen Kindern gehören die Elternbesuche jedoch zu den Heilungskosten, die Ihnen die gegnerische Versicherung ersetzen muss.
Die Behandlungskosten dürfen insgesamt nicht unangemessen werden. Der Verletzte, der Kassenpatient ist, muss sich an dem für ihn üblichen Standard orientieren.
Ständige Mehraufwendungen für
- Therapien (Diät, Massage, Gymnastik, etc.)
- Kuren
- Pflege/Betreuung
- Umbaukosten für ein Fahrzeug oder die Wohnung
- Benutzung bestimmter Verkehrsmittel
Machen Sie sich keine Sorgen. Von den Heilbehandlungskosten befreit Sie von vornherein Ihr Sozialversicherungsträger (z.B. gesetzliche Krankenkasse) bzw. privater Versicherer (z.B. private Krankenversicherung). Nach Abschluss der Behandlung wird sich übrigens diese Stelle mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen und die für Sie geleisteten Aufwendungen zurückverlangen.
Kosten für Erwerbsminderung und -ausfall
Sie können während der Genesungsphase nicht arbeiten gehen
Sind Sie Arbeitnehmer, beugen für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger einem vorübergehenden Erwerbsausfall weitgehend vor. Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie für eine Dauer von bis zu 6 Wochen eine Entgeltfortzahlung. Anschließend tritt die Krankenversicherung ein mit einer Krankengeldzahlung. Das Krankengeld beträgt 70% des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens. Für den darüber hinaus gehenden finanziellen Verlust muss die Haftpflichtversicherung aufkommen.
Eine volle Genesung bleibt aus und Sie sind nicht mehr so leistungsfähig wie vor dem Unfall
Wenn Sie auf Dauer nicht mehr die gleiche Leistung erbringen können, bedeutet das nicht, dass Sie gar nicht mehr arbeiten können. Sie können nur nicht mehr die volle Leistung erbringen wie zuvor. Dann steht Ihnen Schadenersatz in Form einer Rentenzahlung wegen dauernder Erwerbsminderung zu. Sie müssen jedoch die verbliebene Arbeitskraft zur Abwendung oder Minderung des Erwerbsschadens einsetzen. Mit anderen Worten: Ganz auf das Arbeiten verzichten dürfen Sie nicht.
Nach dem Unfall können Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben
Sind Sie jedoch so schwer verletzt, dass Sie Ihren bisherigen Beruf gar nicht mehr ausüben können, droht ein dauernder Erwerbsausfall. In diesem Fall haben Sie ebenfalls einen Rentenanspruch. Im Rahmen Ihrer Schadenminderungspflicht können Sie jedoch zu einer Umschulung verpflichtet werden. Auch als Verletzter müssen Sie alles Zumutbare unternehmen, um einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Die Kosten für eine Umschulung werden Ihnen erstattet.
Der Arbeitsausfall einer Hausfrau bzw. eines Hausmannes
Dem haushaltsführenden Ehegatten, der aufgrund der Unfallfolgen den Haushalt nur noch eingeschränkt oder gar nicht versorgen, hat gegen den Schädiger einen Anspruch auf Schadenersatz, der sog. Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens.
Die Höhe des Schadens wird hier fiktiv berechnet. Ersetzt bekommt man das, was eine Hilfskraft kosten würde. Dies gilt unabhängig davon, ob man nun eine Hilfskraft einsetzt oder nicht. Diesen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens haben jedoch nur verheiratete Paare. Nichteheliche Lebenspartner sind sich untereinander nicht zum Unterhalt verpflichtet, so dass es auch keinen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens gibt.
Erwerbseinbußen eines Selbstständigen
Sind Sie Selbstständiger, steht Ihnen die anhand des Betriebsergebnisses konkret festgestellte Minderung Ihres Gewinnes als ersatzfähiger Schaden zu. Bei Störungen im Betriebsablauf besteht der Schaden in den entgangenen Roherlösen abzüglich ersparter Betriebskosten, wobei das letzte Betriebsjahr als Vergleichsmaßstab dient.
Berufsanfänger und Arbeitssuchende
Bei Berufsanfängern oder Verletzten ohne aktuelle Beschäftigung wird der berufliche Weg nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften und den Bedingungen des Arbeitsmarktes geschätzt.
Gut zu wissen
Unfälle mit Kindern sind besonders tragisch. Insbesondere, wenn die Verletzungen zu einer schweren, dauerhaften Beeinträchtigung führen. Selbst bei kleinen Kindern kann ein Erwerbsschaden für die Zukunft geltend gemacht werden. Dabei wird anhand verschiedener Kriterien prognostiziert, welchen Werdegang das Kind ohne den Unfall aller Voraussicht nach gehabt hätte. Dies ist natürlich meistens sehr schwierig. Probleme bei der Schadenschätzung dürfen aber nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht zu Lasten des geschädigten Kindes gehen.