Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis".
Wird dem Gericht nachgewiesen, dass der Verurteilte nicht mehr ungeeignet ist, kann es die Sperrfrist abkürzen.
Noch bis vor einiger Zeit gab es eine MUSS-Vorschrift, die nach Ablauf von zwei Jahren zu einer erneuten Führerscheinprüfung zwang. Diese Vorschrift existiert nun nicht mehr. Dennoch kann die Behörde bei bestehenden Bedenken, eine erneute Prüfung anordnen, und dies kann dann auch schon vor Ablauf von zwei Jahren geschehen.
0800 3746-555 gebührenfrei