Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Inzahlunggabe".
Bei einer Inzahlunggabe wird dem Käufer die Möglichkeit eingeräumt, einen Teil der Kaufpreissumme für den Neuwagen durch die Hingabe des Altfahrzeugs zu ersetzen.
Wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, müssen Sie Ihren alten Wagen wieder zurücknehmen. Sie können nicht den Anrechnungsbetrag verlangen.
Für Mängel Ihres Gebrauchtwagens haften Sie nach dem Gesetz wie ein Verkäufer. Haben Sie die Gewährleistung nicht vertraglich ausgeschlossen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Händler Nacherfüllung verlangt oder vom Vertrag zurücktritt. Tritt der Händler vom Kaufvertrag zurück, hat das zwar keine Auswirkung auf den Gesamtvertrag. Sie sind aber verpflichtet, den vollen Neuwagenkaufpreis zu entrichten. Ihr Altfahrzeug bekommen Sie dann wieder zurück.
0800 3746-555 gebührenfrei