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Fahrerflucht

Fahrerflucht

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Fahrerflucht".

Was kann ich tun, wenn der Gegner die Unfallstelle unerlaubt verlässt und ich nur das Kennzeichen des Gegners habe?

Für solche Fälle gibt es den Zentralruf der Autoversicherer. Diese zentrale Auskunftstelle gibt Auskunft über den Halter sowie Name und Anschrift der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Um von dort eine Auskunft zu erhalten, geben Sie bitte Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre vollständige Adresse, das Unfalldatum sowie das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs an. Natürlich kann man die Fahrerflucht auch bei der Polizei anzeigen.

Kann ich durch Hinterlegen eines Zettels mit meiner Anschrift dem Vorwurf der Fahrerflucht entgehen?

Nein, dies ist nicht möglich. Es ist eine angemessene Wartezeit einzuhalten, die von zehn Minuten bis zu einer Stunde dauern kann.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei