Weniger Punkte, höhere Grenzen – Flensburg berechnet seit Mai 2014 den Punktestand nach neuen Regeln
Autofahrer mussten sich auf zahlreiche Veränderungen einstellen: Am 1. Mai 2014 trat die Punktereform in Kraft. Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung gibt es nun nicht mehr ein bis sieben Punkte, sondern maximal drei. Die gute Nachricht: Einige Punkte sind ersatzlos weggefallen. Allerdings stieg zugleich die Höhe der Bußgelder für verschiedene Verstöße. Was die Neuerungen für Kfz-Nutzer bedeuten, erklärt die D.A.S Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Am 1. Mai wurde die Verkehrssünderdatei in Flensburg reformiert. Dadurch soll das System einfacher, gerechter und transparenter werden. Während Autofahrer bisher bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln je nach Schwere ein bis sieben Punkte kassierten, notiert das Kraftfahrt-Bundesamt ab dem Reformtag nur noch einen bis drei. Allerdings ist die Fahrerlaubnis künftig bereits bei acht Punkten auf dem Konto weg statt wie bisher bei 18! Generell gilt seit Mai: „Punkte gibt es nur noch für Delikte, welche die Verkehrssicherheit gefährden“, so Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (im Folgenden D.A.S. Leistungsservice). Doch was geschah mit dem bisherigen Punktestand?
Flensburg löscht einige Alt-Punkte
Bestehende Punkte berechnete Flensburg neu: Bei einem bis drei Punkten bleibt z.B. ein Punkt im System, bei acht bis zehn vier, bei 16 bis 17 sieben Punkte. Dies gilt jedoch nur für Delikte, die ab Mai weiter einen Eintrag auf dem Konto nach sich ziehen. Bisher gesammelte Punkte für nicht sicherheitsgefährdende Vergehen verschwanden am 1. Mai aus der Datei. Dazu zählen das Fahren in Umweltzonen ohne die richtige Plakette, Verstöße gegen Sonntagsfahrverbote sowie Beleidigung im Straßenverkehr oder Kennzeichenmissbrauch. In den letzten beiden Fällen gilt die Streichung jedoch nur, wenn kein Fahrerlaubnisentzug, kein Fahrverbot und keine Sperre ausgesprochen worden sind. Die Löschung der Punkte erfolgte automatisch. „Trotzdem sind solche Vorschriften natürlich auch künftig nicht auf die leichte Schulter zu nehmen“, warnt die Juristin des D.A.S. Leistungsservices. „Denn wer sie missachtet, muss demnächst mit noch höheren Bußgeldern rechnen.“
Handy-Telefonate während der Fahrt wurden teuer
Gleichzeitig mit der Punktereform stiegen viele Bußgelder: Wer am Steuer telefoniert, bei Schnee und Eis ohne Winterreifen fährt oder seine Kinder nicht korrekt anschnallt, zahlt nun 60 statt 40 Euro. Ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln und das Ignorieren des Zeichens eines Polizisten kosten nicht mehr 50, sondern 70 Euro. Das Bußgeld für das Fahren ohne Plakette in Umweltzonen stieg von 40 auf 80 Euro.
Ein Punkt für Telefonieren am Lenkrad
Bislang erfasste Flensburg Ordnungswidrigkeiten ab einem Bußgeld von 40 Euro. Seit Mai gibt es bei verkehrssicherheitsgefährdenden Vergehen erst Punkte, wenn das Bußgeld 60 Euro oder mehr beträgt. Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer zum Beispiel bestraft Flensburg mit einem Punkt. Wer eine rote Ampel überfährt (über eine Sekunde rot) kassiert zwei. Mit drei Punkten ahndet die Behörde Straftaten wie Straßenverkehrsgefährdung. Entsprechend ernst sind die Folgen: Bei einem bis drei Punkten ist mit einem Vermerk im System zu rechnen. Vier bis fünf Gesamtpunkte ziehen zudem eine Ermahnung nach sich, sechs bis sieben eine Verwarnung. Bei acht verliert der Fahrer die Fahrerlaubnis. „Neu ist auch, dass zusätzliche Punkte nicht mehr die Verjährungsfrist bestehender verlängern“, betont die Juristin des D.A.S. Leistungsservices: „Mit Punkten geahndete Verstöße verjähren nun unabhängig voneinander, nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren.“ Weiterhin wird es möglich sein, Punkte mit der Teilnahme an Fahreignungsseminaren abzubauen. Wer maximal fünf Punkte hat, kann mit einem solchen Kurs einen davon tilgen. Dies geht aber nur noch einmal alle fünf Jahre. Wichtig: Jeder Fahrer hat Anspruch darauf, seinen aktuellen Punktestand kostenlos zu erfahren. Auskunft gibt es schriftlich und online beim Kraftfahrt-Bundesamt unter www.kba.de.