Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Koffer packen

Kofferpacken

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Schadensersatz".

Was sind die Voraussetzungen, um Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen?

Die Voraussetzungen sind, dass ein Reisevertrag über eine Pauschalreise geschlossen wurde, Reisemängel bestehen und diese dem Reiseveranstalter angezeigt wurden.

Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung

Wie kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung begründet werden?

Durch den Reisemangel ist durch Verschulden des Reiseveranstalters ein Schaden an Gesundheit, Eigentum oder Vermögen entstanden.

Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung

Können Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung auch neben einer Kündigung des Reisevertrages oder Minderungsansprüchen geltend gemacht werden?

Dieser Schadenersatzanspruch kann auch neben einer Minderung oder der Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden.

Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung

Was sind die Voraussetzungen, um Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend zu machen?

Es müssen ein Reisevertrag über eine Pauschalreise geschlossen worden sein und Reisemängel vorliegen, die durch Mängelanzeige dem Reiseveranstalter mitgeteilt wurden.

Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

Wie können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit begründet werden?

Die Reise muss vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden sein. Außerdem muss derr Reisende vortragen, dass die aufgewendete Urlaubszeit überwiegend ohne Wert war.

Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

In welchen Fällen können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend gemacht werden?

An die Erheblichkeit des Reisemangels werden hier verschärfte Ansprüche gestellt. Viele Gerichte fordern, dass der Mangel eine Minderung von mindestens 50% rechtfertigen würde.

Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

Welche Beträge werden erfahrungsgemäß als Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gezahlt?

Die Gerichte kalkulieren etwa 50 % pro Tag und ziehen davon den sogenannten Resterholungswert ab, der bei einem Verzicht auf eine Urlaubsreise zu Hause erreicht worden wäre.

Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

Können Schadenersatzansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auch neben Minderungsansprüchen oder der Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden?

Die Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit lassen sich sowohl neben einer Minderung als auch der Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden.

Lesen Sie mehr zum Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

Mein Badeurlaub in der Karibik war ein Desaster. Aufgrund der hohen Wellen konnte ich so gut wie gar nicht ins Wasser. Kann ich Schadenersatz verlangen?

Nein. Leider haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Reisepreisminderung, da sich nur das natürliche Risiko von Meer und Wetter verwirklicht hat.

Das Reisevertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass Reisende bei erheblichen Mängeln der vom Veranstalter erbrachten Leistung den Reisepreis mindern oder im Extremfall Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit fordern können. Ein Reisemangel liegt vor, wenn Leistungen mangelhaft erbracht werden (verschmutztes Hotelzimmer) oder wenn die gebuchte Reise von Zusicherungen im Katalog abweicht - wenn also etwa das Hotel entgegen der Katalogangabe keinen eigenen Badestrand besitzt. Dem Veranstalter muss allerdings vor Ort Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden.

Da das Wetter keine vom Reiseveranstalter erbrachte Leistung darstellt, hat man bei schlechtem Wetter keinen Anspruch auf eine Reisepreisminderung.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei